Kündigung älterer Arbeitnehmer : ASG Wien 24 Cga 78/93 b v.22.5.1995

ArbVG § 105 Abs.3 Z.2 / Die Kündigung eines älteren Arbeitnehmers erweist sich als nicht sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer altersbedingt schon vor Aufnahme des Dienstverhältnisses mit beträchtlichen Arbeitsplatzschwierigkeiten zu kämpfen hatte.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (Nr.4682)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.09.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.114 Arbeitnehmer, ältere
331.024.3 Arbeitsleistung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:ArbVG § 105 Abs.3 Z.2 / Die Kündigung eines älteren Arbeitnehmers erweist sich als nicht sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer altersbedingt schon vor Aufnahme des Dienstverhältnisses mit beträchtlichen Arbeitsplatzschwierigkeiten zu kämpfen hatte.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog