Kündigung älterer Arbeitnehmer : ASG Wien 24 Cga 78/93 b v.22.5.1995
ArbVG § 105 Abs.3 Z.2 / Die Kündigung eines älteren Arbeitnehmers erweist sich als nicht sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer altersbedingt schon vor Aufnahme des Dienstverhältnisses mit beträchtlichen Arbeitsplatzschwierigkeiten zu kämpfen hatte.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (Nr.4682)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 19.09.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.114 Arbeitnehmer, ältere 331.024.3 Arbeitsleistung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | ArbVG § 105 Abs.3 Z.2 / Die Kündigung eines älteren Arbeitnehmers erweist sich als nicht sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer altersbedingt schon vor Aufnahme des Dienstverhältnisses mit beträchtlichen Arbeitsplatzschwierigkeiten zu kämpfen hatte. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |