Authentische Interpretation durch Betriebsparteien : OGH 9 Ob A 10, 11/95
Den Betriebsparteien kommt grundsätzlich keine Rechtssetzungsbefugnis für inzwischen ausgeschiedene AN zu. Lediglich für den der Verhinderung, Beseitigung oder Milderung der Folgen einer Betriebsänderung iSd § 109 ArbVG dienenden Sozialplan wird eine Ausnahme bejaht, jedoch beschränkt sich diese Reg...
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Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (13 (1995) Nr.9 S.356-357)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Betriebsvereinbarung
331.116 Arbeitsvertrag 331.17 Sozialplan 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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