Authentische Interpretation durch Betriebsparteien : OGH 9 Ob A 10, 11/95

Den Betriebsparteien kommt grundsätzlich keine Rechtssetzungsbefugnis für inzwischen ausgeschiedene AN zu. Lediglich für den der Verhinderung, Beseitigung oder Milderung der Folgen einer Betriebsänderung iSd § 109 ArbVG dienenden Sozialplan wird eine Ausnahme bejaht, jedoch beschränkt sich diese Reg...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (13 (1995) Nr.9 S.356-357)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Betriebsvereinbarung
331.116 Arbeitsvertrag
331.17 Sozialplan
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.116 Betriebsvereinbarung Dokument Nr. A-854070 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage