Überstundenpauschale und gesetzwidrig geleistete Überstunden : OGH 9 Ob A 65/95 v.10.5.1995
(AZG § 9, § 10) / Soweit Überstunden in einem Überstundenpauschale Deckung finden, gebührt für diese auch dann keine weitere Vergütung, wenn sie gesetzwidrig geleistet werden.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 13.09.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunde
331.225 Lohnzulage 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | (AZG § 9, § 10) / Soweit Überstunden in einem Überstundenpauschale Deckung finden, gebührt für diese auch dann keine weitere Vergütung, wenn sie gesetzwidrig geleistet werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |