Überprüfung von Disziplinarverfahren : OLG Wien 7 Ra 34/95 v.17.5.1995, Revision unzulässig
(ArbVG § 102) / Wurde ein Disziplinarverfahren nicht seiner verfahrensrechtlichen Grundlage entsprechend wirksam beendet, ist es der gerichtlichen Überprüfung entzogen. Im übrigen ist die Verhängung einer Disziplinarstrafe durch das Gericht jedenfalls unzulässig.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 13.09.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel
331.15 Arbeitsverfassung 347.98 Gericht: Zuständigkeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel | Dokument Nr. A-853587 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |