Überprüfung von Disziplinarverfahren : OLG Wien 7 Ra 34/95 v.17.5.1995, Revision unzulässig
(ArbVG § 102) / Wurde ein Disziplinarverfahren nicht seiner verfahrensrechtlichen Grundlage entsprechend wirksam beendet, ist es der gerichtlichen Überprüfung entzogen. Im übrigen ist die Verhängung einer Disziplinarstrafe durch das Gericht jedenfalls unzulässig.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 13.09.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel
331.15 Arbeitsverfassung 347.98 Gericht: Zuständigkeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | (ArbVG § 102) / Wurde ein Disziplinarverfahren nicht seiner verfahrensrechtlichen Grundlage entsprechend wirksam beendet, ist es der gerichtlichen Überprüfung entzogen. Im übrigen ist die Verhängung einer Disziplinarstrafe durch das Gericht jedenfalls unzulässig. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |