Auflösung des Dienstverhältnisses wegen tendenzfeindlicher Kritik : OGH 9 Ob A 31/95 v.12.4.1995 in Abänderung von OLG Wien 31 Ra 40/94 v.23.8.1994
Eine Kündigung wegen öffentlicher Kritik an grundlegenden Standpunkten eines Tendenzbetriebes als Arbeitgeber, durch die der Arbeitnehmer gegen die Treuepflicht verstösst, ist nicht sittenwidrig.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.09.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.114.8 Tendenzbetrieb
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine Kündigung wegen öffentlicher Kritik an grundlegenden Standpunkten eines Tendenzbetriebes als Arbeitgeber, durch die der Arbeitnehmer gegen die Treuepflicht verstösst, ist nicht sittenwidrig. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |