Zum Grundrecht auf Bildung und Ausbildung

Die Frage, ob und wieweit dem GG ein Recht auf Bildung und Ausbildung entnommen werden kann, ist nicht nur für den Schul-und Bildungsbereich von Bedeutung. Sie betrifft gleichzeitig interessante Aspekte der allgemeinen Grundrechtslehren.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (48 (1995) Nr.16 S.674-679)
VerfasserIn: Jarass, Hans D
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 08.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.4 Verfassung
37 Bildung
377.4 Fortbildung
342.7 Grundrecht
342 Verfassungsrecht
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Frage, ob und wieweit dem GG ein Recht auf Bildung und Ausbildung entnommen werden kann, ist nicht nur für den Schul-und Bildungsbereich von Bedeutung. Sie betrifft gleichzeitig interessante Aspekte der allgemeinen Grundrechtslehren.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog