Verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher in Arbeitsgemeinschaften (ARGE) : VGH 93/18/0230 v.19.1.1995
(ANSchG § 31, VStG § 9) / Eine bestimmte Person kann weder als Bevollmächtigter noch als verantwortlicher Beauftragter bzw. als nach aussen hin berufenes Organ einer ARGE verwaltungsstrafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.09.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331 Arbeitgeber
347.56 Haftpflicht, berufliche 347.72 Gesellschaftsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331 Arbeitgeber | Dokument Nr. A-852679 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |