Entgelt des Notgeschäftsführers in Konkurs : OGH 8 Ob 13/93 v.23.2.1995
Dem Notgeschäftsführer (Notgf) bleibt - wie einem nicht abberufenen Geschäftsführer (Gf) bzw. dem Gemeinschuldner - nach Konkurseröffnung nur noch die Verfügung über konkursfreies Vermögen, sodass er keinen vertraglichen Entlohnungsanspruch und keinen eine Masseforderung bildenden Belohnungsanspruch...
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Veröffentlicht in: | Ecolex (6 (1995) Nr.7)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.736 Konkursrecht
347.72 Gesellschaftsrecht 331.2 Honorar 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Dem Notgeschäftsführer (Notgf) bleibt - wie einem nicht abberufenen Geschäftsführer (Gf) bzw. dem Gemeinschuldner - nach Konkurseröffnung nur noch die Verfügung über konkursfreies Vermögen, sodass er keinen vertraglichen Entlohnungsanspruch und keinen eine Masseforderung bildenden Belohnungsanspruch hat, soweit er nicht als amtlich bestellter Notgf über die gesetzlichen Mitwirkungspflichten hinausgehende Leistungen erbringt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |