Entgelt des Notgeschäftsführers in Konkurs : OGH 8 Ob 13/93 v.23.2.1995

Dem Notgeschäftsführer (Notgf) bleibt - wie einem nicht abberufenen Geschäftsführer (Gf) bzw. dem Gemeinschuldner - nach Konkurseröffnung nur noch die Verfügung über konkursfreies Vermögen, sodass er keinen vertraglichen Entlohnungsanspruch und keinen eine Masseforderung bildenden Belohnungsanspruch...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (6 (1995) Nr.7)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Konkursrecht
347.72 Gesellschaftsrecht
331.2 Honorar
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Dem Notgeschäftsführer (Notgf) bleibt - wie einem nicht abberufenen Geschäftsführer (Gf) bzw. dem Gemeinschuldner - nach Konkurseröffnung nur noch die Verfügung über konkursfreies Vermögen, sodass er keinen vertraglichen Entlohnungsanspruch und keinen eine Masseforderung bildenden Belohnungsanspruch hat, soweit er nicht als amtlich bestellter Notgf über die gesetzlichen Mitwirkungspflichten hinausgehende Leistungen erbringt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog