Stornokosten nach Widerruf einer Urlaubsvereinbarung : ASG Wien 14 Cga 208/94 y v.18.4.1995, rk

(UrlG § 4 Abs.1, ABGB § 1014) / Stornokosten für die Stornierung einer Urlaubsreise sind bei einem Widerruf der Urlaubsvereinbarung durch den Arbeitgeber aus berücksichtigungswürdigen Gründen als für den Arbeitgeber getätigter Aufwand zu betrachten und dem Arbeitnehmer zu ersetzen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.08.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
347.439 Vertragsauflösung
347.44 Reisevertrag
657.47 Kosten
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.817(094.5) Urlaubsrecht Dokument Nr. A-851795 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage