Stornokosten nach Widerruf einer Urlaubsvereinbarung : ASG Wien 14 Cga 208/94 y v.18.4.1995, rk
(UrlG § 4 Abs.1, ABGB § 1014) / Stornokosten für die Stornierung einer Urlaubsreise sind bei einem Widerruf der Urlaubsvereinbarung durch den Arbeitgeber aus berücksichtigungswürdigen Gründen als für den Arbeitgeber getätigter Aufwand zu betrachten und dem Arbeitnehmer zu ersetzen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.08.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817(094.5) Urlaubsrecht
347.439 Vertragsauflösung 347.44 Reisevertrag 657.47 Kosten 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817(094.5) Urlaubsrecht | Dokument Nr. A-851795 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |