Provisionsanspruch wegen Unterlaufens der Vermittlung : OGH 6 Ob 551/95 v.1.6.1995
Eine Provision oder sonstige Vergütung 'vorsehen' bedeutet, dass eine entsprechende Vereinbarung ausdrücklich geschlossen wurde, sodass der blosse Hinweis auf § 9 ImmMV im Vermittlungsauftrag nicht reicht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (6 (1995) Nr.7)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.778.56-052.5 Makler: Wohnung
331.2 Honorar 347.439 Vertragsauflösung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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