Keine Bürgschaftsübernahme durch Telefax : OGH 1 Ob 515/95 v.27.3.1995
Die Schriftform ist nicht erfüllt, wenn dem Gläubiger nur das Telefax einer Bürgschaftsurkunde mit händischer Unterschrift übermittelt wird.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (6 (1995) Nr.7)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.468 Bürgschaft
384.2 Telefax 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!