Drittfinanzierte Vermögensanlage ('Serie 14') - Aufklärungspflicht der Bank : OGH 1 Ob 540/95 v.25.4.1995

Der Kreditgeber muss den Kreditwerber, der mit dem beantragten Kredit eine Gesellschaftsbeteiligung zu finanzieren beabsichtigt, über die bedenkliche Vermögenssituation der Gesellschaft und das darauf folgende Anlagerisiko aufklären oder von der Kreditgewährung Abstand nehmen, wenn er aus deutlichen...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (6 (1995) Nr.7)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.77 Kredit
347.51 Haftpflicht
336.714 Investmentgesellschaft
336.71 Bank
001.9 Information
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Kreditgeber muss den Kreditwerber, der mit dem beantragten Kredit eine Gesellschaftsbeteiligung zu finanzieren beabsichtigt, über die bedenkliche Vermögenssituation der Gesellschaft und das darauf folgende Anlagerisiko aufklären oder von der Kreditgewährung Abstand nehmen, wenn er aus deutlichen, ihr bekannten Indizien auf die Konkursreife der Gesellschaft schliessen musste.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog