Aussetzungsvereinbarung und Aufnahme einer anderen Beschäftigung : OGH 9 Ob A 27/95 v.12.4.1995

(AlVG § 9 Abs.5 bis 7, AngG § 23) / Tritt ein Arbeitnehmer nach einer saisonbedingten Unterbrechung des Dienstverhältnisses (Aussetzung) auch bei ausdrücklicher Wiedereinstellungszusage das Dienstverhältnis nicht mehr an, weil er eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber angenommen hat, ist d...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.08.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817.8 Karenzurlaub
331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
347.439 Vertragsauflösung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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