Ferialpraxis zur Montanuniversität : OLG Wien 8 Ra 4/95 v.27.3.1995

Wird ein Student bei einer Ferialarbeit lediglich so eingesetzt, dass er nur einen Teil des Erlernten praktiziert, und wird er primär als Ersatz für fehlende Arbeitskräfte zu einem an den Hilfsarbeiterlohn näher herankommenden Entgelt beschäftigt, liegt keine Ferialpraxis, sondern ein Dienstverhältn...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.06.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:37.018.7 Ferialpraxis
331.116 Arbeitsverhältnis
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wird ein Student bei einer Ferialarbeit lediglich so eingesetzt, dass er nur einen Teil des Erlernten praktiziert, und wird er primär als Ersatz für fehlende Arbeitskräfte zu einem an den Hilfsarbeiterlohn näher herankommenden Entgelt beschäftigt, liegt keine Ferialpraxis, sondern ein Dienstverhältnis vor.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog