Gemeinsam sorgen muss man wollen

Ein Gesetzentwurf aus Bonn will Eltern nach der Scheidung generell die gemeinsame Sorge lassen - keine gute Idee.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Zeit (Nr.29)
VerfasserIn: Salgo, Ludwig
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 14.07.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.627 Ehescheidung
347.62 Eherecht
372 Kindererziehung
340.134 Gesetzgebung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Gesetzentwurf aus Bonn will Eltern nach der Scheidung generell die gemeinsame Sorge lassen - keine gute Idee.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog