Gemeinsam sorgen muss man wollen
Ein Gesetzentwurf aus Bonn will Eltern nach der Scheidung generell die gemeinsame Sorge lassen - keine gute Idee.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Zeit (Nr.29)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 14.07.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.627 Ehescheidung
347.62 Eherecht 372 Kindererziehung 340.134 Gesetzgebung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein Gesetzentwurf aus Bonn will Eltern nach der Scheidung generell die gemeinsame Sorge lassen - keine gute Idee. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |