Gegenseitige Anerkennung von Diplomen, Prüfungszeugnissen und sonstigen Befähigungsnachweisen des Zahnarztes : EuGH (5.Kammer) Rs. C-40/93 v.1.6.1995

Die italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 19 der Richtlinie 78/686/EWG und aus Artikel 1 der Richtlinie 78/687/EWG zur Koordinierung der Rechts-und Verwaltungsvorschriften für die Tätigkeiten des Zahnarztes verstossen, dass sie durch das Gesetz Nr.471 vom 31.Oktobe...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Wirtschafts-& Steuerrecht (6 (1995) Nr.7 S.237-238)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 07.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:378.22 Grad, akademischer
614.23 Zahnarzt
61 Medizin
340.132 Rechtsangleichung
341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Italien
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