Mietzinsvorauszahlung als verbotene Ablöse : OGH 5 Ob 23/95 v.21.2.1995

(MRG § 27) / Die Vorauszahlung der letzten sechs Monatsmieten eines Mietverhältnisses auf unbestimmte Dauer stellt eine verbotene Ablösezahlung dar.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.07.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.778.541 Mietzins
347.453 Mietrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.778.541 Mietzins Dokument Nr. A-850784 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage