Kompensationsrecht der Bank : OGH 7 Ob 573/94 v.12.10.1994

Fällt der dem Girovertrag eigene schlüssig vereinbarte Kompensationsverzicht seitens der Bank mit der Konkurseröffnung weg, steht der nunmehr fälligen Forderung aus dem Kreditvertrag eine kompensable Forderung aus dem Girovertrag gegenüber. Die beiden Forderungen sind demnach einander bereits zur Ze...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Finanznachrichten (Nr.28/29)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.07.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Konkurs
336.77 Kredit
336.717 Giroverkehr
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Fällt der dem Girovertrag eigene schlüssig vereinbarte Kompensationsverzicht seitens der Bank mit der Konkurseröffnung weg, steht der nunmehr fälligen Forderung aus dem Kreditvertrag eine kompensable Forderung aus dem Girovertrag gegenüber. Die beiden Forderungen sind demnach einander bereits zur Zeit der Konkurseröffnung aufrechenbar gegenübergestanden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog