Die Bedeutung des Vertrauensschutzes : Wechsel des Dienstgebers: Verstoss gegen Grundrecht auf Unversehrtheit des Eigentums / VfGH G 28/93 v.9.3.1995

Mit seinem Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof eine Wortfolge in § 21 Abs.1 des Bundesbahngesetzes 1992, BGBl. Nr.825/1992, als verfassungswidrig aufgehoben, nach der das Unternehmen Österreichische Bundesbahn als neue Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit an die Stelle des Bundes als...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten (1995)
VerfasserIn: Bussjäger, Peter
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.07.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:656.2 ÖBB
35.082/.083 Dienstrecht
342.562 Gesetz: Verfassungsmässigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Mit seinem Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof eine Wortfolge in § 21 Abs.1 des Bundesbahngesetzes 1992, BGBl. Nr.825/1992, als verfassungswidrig aufgehoben, nach der das Unternehmen Österreichische Bundesbahn als neue Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit an die Stelle des Bundes als Dienstgeber der ÖBB-Bediensteten getreten war.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog