Anzeigen ohne Wirkung : Mehr als 80 Prozent der Verfahren gegen Exekutivbeamte enden ohne Prozess

Wer Exekutivbeamte wegen Übergriffen anzeigt, sollte sich auf ein kurzes Verfahren gefasst machen: Es wird mit ziemlicher Sicherheit eingestellt. Zu einer Gerichtsverhandlung kommt es äusserst selten, in Kärnten praktisch nie.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard (1995)
VerfasserIn: Völker, Michael
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.06.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.74 Polizei
343.353 Amtsmissbrauch
343.1 Strafverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.74 Polizei Dokument Nr. A-850436 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage