Inhalt von Dienstzeugnissen : ASG Wien 29 Cga 121/94 i v.15.12.1994, rk

Die Angabe in einem Zeugnis, dass das Dienstverhältnis vom Arbeitgeber gelöst wurde, stellt für sich noch keine nachteilige Formulierung dar, solange über die näheren Motive und Umstände der Auflösung nichts gesagt wird. Der Zusatz, dass ein Dienstverhältnis am letzten Tag eines Monats geendet hat,...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.05.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.123 Arbeitspapiere
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Angabe in einem Zeugnis, dass das Dienstverhältnis vom Arbeitgeber gelöst wurde, stellt für sich noch keine nachteilige Formulierung dar, solange über die näheren Motive und Umstände der Auflösung nichts gesagt wird. Der Zusatz, dass ein Dienstverhältnis am letzten Tag eines Monats geendet hat, ist auch für einen späteren Arbeitgeber nicht als Hinweis auf eine Entlassung verdächtig.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog