Verfügungsberechtigung aus einem Sparbuch : OGH 15 Os 113/93 v.28.10.1993
Der OGH stellte fest, die Gewahrsame an einem vinkulierten Sparbuch und Kenntnis des Losungswortes ist dem Erwerb der Verfügungsberechtigung über eine Spareinlage gleichzusetzen. Vielmehr ergibt sich aus § 18 Kreditwesengesetz (nunmehr § 31 Bankwesengesetz), dass die Bank auch einem durch Vorlage de...
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Veröffentlicht in: | Finanznachrichten (Nr.17)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 27.04.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.72 Sparen
336.71 Bank 339.09 Eigentum 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der OGH stellte fest, die Gewahrsame an einem vinkulierten Sparbuch und Kenntnis des Losungswortes ist dem Erwerb der Verfügungsberechtigung über eine Spareinlage gleichzusetzen. Vielmehr ergibt sich aus § 18 Kreditwesengesetz (nunmehr § 31 Bankwesengesetz), dass die Bank auch einem durch Vorlage des Sparbuches und Angabe des Losungsvortes dem äusseren Anschein nach legitimierten Abheber bei Bedenken gegen dessen materielle Berechtigung die Auszahlung verweigern kann und in Kenntnis der mangelnden Verfügungsberechtigung auch verweigern muss. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |