Verfügungsberechtigung aus einem Sparbuch : OGH 15 Os 113/93 v.28.10.1993

Der OGH stellte fest, die Gewahrsame an einem vinkulierten Sparbuch und Kenntnis des Losungswortes ist dem Erwerb der Verfügungsberechtigung über eine Spareinlage gleichzusetzen. Vielmehr ergibt sich aus § 18 Kreditwesengesetz (nunmehr § 31 Bankwesengesetz), dass die Bank auch einem durch Vorlage de...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Finanznachrichten (Nr.17)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.04.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.72 Sparen
336.71 Bank
339.09 Eigentum
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der OGH stellte fest, die Gewahrsame an einem vinkulierten Sparbuch und Kenntnis des Losungswortes ist dem Erwerb der Verfügungsberechtigung über eine Spareinlage gleichzusetzen. Vielmehr ergibt sich aus § 18 Kreditwesengesetz (nunmehr § 31 Bankwesengesetz), dass die Bank auch einem durch Vorlage des Sparbuches und Angabe des Losungsvortes dem äusseren Anschein nach legitimierten Abheber bei Bedenken gegen dessen materielle Berechtigung die Auszahlung verweigern kann und in Kenntnis der mangelnden Verfügungsberechtigung auch verweigern muss.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog