Lebenslang im Sinn des Wortes

Hier ist nur ein Weg gangbar. Eine lebenslängliche Haftstrafe, ausschliesslich gegen Täter von abgrundtiefer Bestialität ausgesprochen, muss auch bedeuten, was das Wort besagt. Zum Schutz einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung müssten Kapitalverbrecher mit unermesslichen seelischen Abgründen...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Kronen Zeitung (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.04.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Passive Person:Stockreiter, Franz
Kreuziger, Veronika
Klassifikation:343.26 Freiheitsstrafe
343.8 Strafvollzug
343.611 Mord
343.95 Kriminalpsychologie
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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