Gehaltsverpfändung zur Kreditbesicherung : OGH 9 Ob A 361/93 v.26.1.1994

Die Vereinbarung, dass Schweigen als Zustimmung zu werten ist, ist nach § 6 Abs.1 Ziff.2 KSCHG zulässig, wenn der Verbraucher bei Beginn der Frist auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen wurde und zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eine angemessene Frist zur Verfügung hat....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Finanznachrichten ((1995) Nr.26/27)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.06.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.466 Pfandrecht
331.2 Gehalt
616-03 Krankheit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Vereinbarung, dass Schweigen als Zustimmung zu werten ist, ist nach § 6 Abs.1 Ziff.2 KSCHG zulässig, wenn der Verbraucher bei Beginn der Frist auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen wurde und zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eine angemessene Frist zur Verfügung hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog