KESt-Abzug bei Zweigstellen von EU-Kreditinstituten
Für österreichische Zweigstellen von Kreditinstituten aus dem EU-Bereich kann es von Bedeutung sein, ob Einlagenzinsen dem KESt-Abzug nach den § 93ff EStG und damit bei Privatanlegern der Endbesteuerung gem. § 97 EStG unterliegen. Dies ist nach einer aktuellen Rechtsauskunft des BMF der Fall.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (6 (1995) Nr.6)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2 Kapitalertragsteuer
336.71 Bank 336.77 Kreditinstitut 658.112 Niederlassung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.2 Kapitalertragsteuer | Dokument Nr. A-847716 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |