KESt-Abzug bei Zweigstellen von EU-Kreditinstituten

Für österreichische Zweigstellen von Kreditinstituten aus dem EU-Bereich kann es von Bedeutung sein, ob Einlagenzinsen dem KESt-Abzug nach den § 93ff EStG und damit bei Privatanlegern der Endbesteuerung gem. § 97 EStG unterliegen. Dies ist nach einer aktuellen Rechtsauskunft des BMF der Fall.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (6 (1995) Nr.6)
VerfasserIn: Göth, Philip
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Kapitalertragsteuer
336.71 Bank
336.77 Kreditinstitut
658.112 Niederlassung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.2 Kapitalertragsteuer Dokument Nr. A-847716 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage