Voraussetzung für Entziehung der Eigenverwaltung : LGZ Wien 46 R 229/95 v.15.3.1995

Die Aufnahme eines Kredits zur Abdeckung einer Kontoüberziehung ist für sich allein noch kein Grund für die Entziehung der Eigenverwaltung dies unter der Prämisse, dass die Kontoüberziehung selbst nicht auf Sorglosigkeit im Umgang mit finanziellen Angelegenheiten zurückzuführen ist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Insolvenzrecht und Kreditschutz (1 (1995) Nr.3)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Konkursrecht
336.77 Kredit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Aufnahme eines Kredits zur Abdeckung einer Kontoüberziehung ist für sich allein noch kein Grund für die Entziehung der Eigenverwaltung dies unter der Prämisse, dass die Kontoüberziehung selbst nicht auf Sorglosigkeit im Umgang mit finanziellen Angelegenheiten zurückzuführen ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog