Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens : LG Linz 15 R 3/95 v.2.3.1995
Ein aussergerichtlicher Ausgleichsversuch ist bloss dann Konkursvoraussetzung, wenn es einer Privatschuldnerin am kostendeckenden Vermögen fehlt. Die Prüfung, über welche Vermögenswerte eine Gemeinschuldnerin verfügt, ist Aufgabe des Konkursverfahrens. Daher ist das weitere Schicksal eines bereits a...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Insolvenzrecht und Kreditschutz (1 (1995) Nr.3)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.736 Konkursrecht
34.028 Verfahrensrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein aussergerichtlicher Ausgleichsversuch ist bloss dann Konkursvoraussetzung, wenn es einer Privatschuldnerin am kostendeckenden Vermögen fehlt. Die Prüfung, über welche Vermögenswerte eine Gemeinschuldnerin verfügt, ist Aufgabe des Konkursverfahrens. Daher ist das weitere Schicksal eines bereits anhängigen Anfechtungsprozesses für die Frage der Konkurseröffnung ohne Bedeutung. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |