Grob fahrlässiges Ausserachtlassen von Arbeitnehmerschutzvorschriften nach amtlicher Prüfung : OGH 10 Ob S 17/95 v.14.2.1995
(ASVG § 213a, ASchG § 37) / Grob fahrlässiges Ausserachtlassen von Arbeitnehmerschutzvorschriften kann auch dann vorliegen, wenn eine Betriebseinrichtung ( Betriebsmittel) amtlich geprüft und abgenommen wurde, deren Mängel aber im Betrieb bekannt waren.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 27.06.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.94 Arbeitnehmerschutz
658.2 Betriebsanlage 347.56 Haftpflicht, berufliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 331.94 Arbeitnehmerschutz | Dokument Nr. A-847493 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |