Grob fahrlässiges Ausserachtlassen von Arbeitnehmerschutzvorschriften nach amtlicher Prüfung : OGH 10 Ob S 17/95 v.14.2.1995

(ASVG § 213a, ASchG § 37) / Grob fahrlässiges Ausserachtlassen von Arbeitnehmerschutzvorschriften kann auch dann vorliegen, wenn eine Betriebseinrichtung ( Betriebsmittel) amtlich geprüft und abgenommen wurde, deren Mängel aber im Betrieb bekannt waren.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.06.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
658.2 Betriebsanlage
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:(ASVG § 213a, ASchG § 37) / Grob fahrlässiges Ausserachtlassen von Arbeitnehmerschutzvorschriften kann auch dann vorliegen, wenn eine Betriebseinrichtung ( Betriebsmittel) amtlich geprüft und abgenommen wurde, deren Mängel aber im Betrieb bekannt waren.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog