Integritätsabgeltung : OGH 10 Ob S 228/94 v.14.2.1995

(ASVG § 213a) / Waren Sanierungsarbeiten am Dach bereits abgeschlossen und die dort angebrachten Schutzvorrichtungen (Gerüste) bereits abgebaut, liegt in der Nichtzurverfügungstellung von gegen Abstürzen sichernden Einrichtungen ein objektiv, aber auch subjektiv besonders schwerer Sorgfaltsverstoss...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.06.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.823 Arbeitsunfall
347.513 Schadenersatz
331.94 Arbeitnehmerschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(ASVG § 213a) / Waren Sanierungsarbeiten am Dach bereits abgeschlossen und die dort angebrachten Schutzvorrichtungen (Gerüste) bereits abgebaut, liegt in der Nichtzurverfügungstellung von gegen Abstürzen sichernden Einrichtungen ein objektiv, aber auch subjektiv besonders schwerer Sorgfaltsverstoss vor, der Anspruch auf Integritätsabgeltung begründet.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog