Bürgerlicher Gesellschafter - kein Arbeitnehmer : OGH 8 Ob S 15/94 v.15.9.1994

(IESG § 1 Abs.1 AngG § 23 Abs.1) / Hat ein Arbeitnehmer zeitweise seinem Arbeitgeber als Gesellschafter nach bürgerlichem Recht (GesnbR) angehört, zählen Zeiten dieser Gesellschafterstellung nicht zum Abfertigungsanspruchszeitraum und sind diese auch nicht hinsichtlich eines Anspruches auf Insolvenz...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.01.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsvertrag
331.116 Arbeitsverhältnis
331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
351.83 Entgeltsicherung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(IESG § 1 Abs.1 AngG § 23 Abs.1) / Hat ein Arbeitnehmer zeitweise seinem Arbeitgeber als Gesellschafter nach bürgerlichem Recht (GesnbR) angehört, zählen Zeiten dieser Gesellschafterstellung nicht zum Abfertigungsanspruchszeitraum und sind diese auch nicht hinsichtlich eines Anspruches auf Insolvenz-Ausfallgeld zu berücksichtigen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog