Pensionszuschuss : OGH 9 Ob A 55, 56/94 v.29.6.1994
Wird die Feststellung eines konkreten Rechtsanspruches (Pensionszuschuss) begehrt, ist die Anführung der Anspruchsgrundlage (betriebliche Pensionszuschussordnung) nur dann notwendiger Gegenstand des Urteilsbegehrens, wenn die Feststellung der Anspruchsgrundlage über die konkret begehrte Feststellung...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 28.01.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.028 Verfahrensrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wird die Feststellung eines konkreten Rechtsanspruches (Pensionszuschuss) begehrt, ist die Anführung der Anspruchsgrundlage (betriebliche Pensionszuschussordnung) nur dann notwendiger Gegenstand des Urteilsbegehrens, wenn die Feststellung der Anspruchsgrundlage über die konkret begehrte Feststellung der Verpflichtung einer Person zur Erbringung einer zukünftigen Leistung oder sonst zu einem bestimmten Verhalten hinaus für das Rechtsverhältnis von Bedeutung ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |