Pensionszuschuss : OGH 9 Ob A 55, 56/94 v.29.6.1994

Wird die Feststellung eines konkreten Rechtsanspruches (Pensionszuschuss) begehrt, ist die Anführung der Anspruchsgrundlage (betriebliche Pensionszuschussordnung) nur dann notwendiger Gegenstand des Urteilsbegehrens, wenn die Feststellung der Anspruchsgrundlage über die konkret begehrte Feststellung...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.01.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.028 Verfahrensrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wird die Feststellung eines konkreten Rechtsanspruches (Pensionszuschuss) begehrt, ist die Anführung der Anspruchsgrundlage (betriebliche Pensionszuschussordnung) nur dann notwendiger Gegenstand des Urteilsbegehrens, wenn die Feststellung der Anspruchsgrundlage über die konkret begehrte Feststellung der Verpflichtung einer Person zur Erbringung einer zukünftigen Leistung oder sonst zu einem bestimmten Verhalten hinaus für das Rechtsverhältnis von Bedeutung ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog