Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen : Urteil 4C.183/1994 v.17.11.1994

Trotz gesetzlichem Kündigungsschutz dürfen gewählte Arbeitnehmervertreter entlassen werden, ohne dass ihnen persönlich etwas vorzuwerfen ist. Laut einem Urteil des Bundesgerichts können auch rein objektive Gründe - namentlich wirtschaftliche Schwierigkeiten - begründeter Anlass für eine zulässige Kü...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1995)
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 12.01.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
65.012 Wirtschaftslage, betriebliche
331.152 Betriebsrat
34.038 Rechtsprechung
Region:Schweiz
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Trotz gesetzlichem Kündigungsschutz dürfen gewählte Arbeitnehmervertreter entlassen werden, ohne dass ihnen persönlich etwas vorzuwerfen ist. Laut einem Urteil des Bundesgerichts können auch rein objektive Gründe - namentlich wirtschaftliche Schwierigkeiten - begründeter Anlass für eine zulässige Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog