Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen : Urteil 4C.183/1994 v.17.11.1994
Trotz gesetzlichem Kündigungsschutz dürfen gewählte Arbeitnehmervertreter entlassen werden, ohne dass ihnen persönlich etwas vorzuwerfen ist. Laut einem Urteil des Bundesgerichts können auch rein objektive Gründe - namentlich wirtschaftliche Schwierigkeiten - begründeter Anlass für eine zulässige Kü...
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Veröffentlicht in: | Neue Zürcher Zeitung (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Schweiz, 12.01.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
65.012 Wirtschaftslage, betriebliche 331.152 Betriebsrat 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Schweiz
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Trotz gesetzlichem Kündigungsschutz dürfen gewählte Arbeitnehmervertreter entlassen werden, ohne dass ihnen persönlich etwas vorzuwerfen ist. Laut einem Urteil des Bundesgerichts können auch rein objektive Gründe - namentlich wirtschaftliche Schwierigkeiten - begründeter Anlass für eine zulässige Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |