Vorstellungsgespräch : VGH 93/08/0129 v.20.12.1994

Erklärt ein Arbeitsloser beim Vorstellungsgespräch, nur bis zu einem bestimmten Termin arbeiten zu können, dann aber wieder bei seinem früheren Arbeitgeber zu arbeiten, ist dieses Verhalten - ausgehend von der daraufhin erfolgten Erklärung des eine Arbeit Anbietenden, an einer derart kurzen Tätigkei...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.06.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.96 Arbeitsvermittlung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Erklärt ein Arbeitsloser beim Vorstellungsgespräch, nur bis zu einem bestimmten Termin arbeiten zu können, dann aber wieder bei seinem früheren Arbeitgeber zu arbeiten, ist dieses Verhalten - ausgehend von der daraufhin erfolgten Erklärung des eine Arbeit Anbietenden, an einer derart kurzen Tätigkeit kein Interesse zu haben - nicht als Hinweis auf eine Wiedereinstellungszusage, sondern als Vereitelung des Zustandekommens eines Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 10 Abs.1 erster Satz AlVG zu werten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog