Die 'Blauhelme' der UNO sind nicht Weltpolizisten, sondern primär Waffenstillstandsbeobachter : Militärische Zwangsmassnahmen nach Artikel 42 der Charta wurden von der UNO bisher erst einmal ergriffen, 1950 in Korea. Die Blauhelme und Blaumützen werden im Prinzip nur dort eingesetzt, wo die Konfliktparteien einwilligen, und sie dürfen von der Waffe nur zum Selbstschutz Gebrauch machen

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1995)
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 16.05.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.123 UNO-Truppe
341.38 Friedensbestrebung
Region:International
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Beschreibung:Graphik
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog