Die 'Blauhelme' der UNO sind nicht Weltpolizisten, sondern primär Waffenstillstandsbeobachter : Militärische Zwangsmassnahmen nach Artikel 42 der Charta wurden von der UNO bisher erst einmal ergriffen, 1950 in Korea. Die Blauhelme und Blaumützen werden im Prinzip nur dort eingesetzt, wo die Konfliktparteien einwilligen, und sie dürfen von der Waffe nur zum Selbstschutz Gebrauch machen
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue Zürcher Zeitung (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Schweiz, 16.05.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 341.123 UNO-Truppe
341.38 Friedensbestrebung |
Region: | International
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Beschreibung: | Graphik |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
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Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |