Angabe eines Zusatzstoffs bei Etikettierung von Lebensmitteln : EuGH (1.Kammer), Urteil v.28.9.1994 - Rs.C-144/93 Pfanni Werke Otto Eckart KG gegen Landeshauptstadt München
Artikel 6 Absatz 4 Buchstabe c Ziffer ii erster Gedankenstrich der Richtlinie 79/112/EWG, ist dahin auszulegen, dass ein Zusatzstoff, der während der Herstellung einer Zutat deren Verfärbung verhindert, im Enderzeugnis keine technologische Wirkung mehr ausübt, wenn er in diesem nicht mehr zur Verhin...
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Veröffentlicht in: | Europäisches Wirtschafts-& Steuerrecht ((1995) Nr.6 S.203-204)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 06.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.773.1 Lebensmittelkennzeichnung
351.773.1 Lebensmittelüberwachung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
Deutschland |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Artikel 6 Absatz 4 Buchstabe c Ziffer ii erster Gedankenstrich der Richtlinie 79/112/EWG, ist dahin auszulegen, dass ein Zusatzstoff, der während der Herstellung einer Zutat deren Verfärbung verhindert, im Enderzeugnis keine technologische Wirkung mehr ausübt, wenn er in diesem nicht mehr zur Verhinderung der Verfärbung vorhanden sein muss. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |