Kein Barzahlungsanspruch nach getroffener Überweisungsvereinbarung : OLG Wien 33 Ra 166/94 v.3.3.1995

Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichet, von einer einmal getroffenen Vereinbarung mit Arbeitnehmern hinsichtlich unbarer Lohnzahlung durch Überweisung an ein von Arbeitnehmern einmal bekanntgegebenes Bankinstitut ohne wichtigen Grund bei Verlangen des Arbeitnehmers oder des Betriebsrats wieder abzuge...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst ((1995) Nr.4656)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.06.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.321.1 Gehaltsauszahlung, bargeldlose
331.116 Arbeitsvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichet, von einer einmal getroffenen Vereinbarung mit Arbeitnehmern hinsichtlich unbarer Lohnzahlung durch Überweisung an ein von Arbeitnehmern einmal bekanntgegebenes Bankinstitut ohne wichtigen Grund bei Verlangen des Arbeitnehmers oder des Betriebsrats wieder abzugehen und den Lohn in barem zu leisten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog