Kein Barzahlungsanspruch nach getroffener Überweisungsvereinbarung : OLG Wien 33 Ra 166/94 v.3.3.1995
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichet, von einer einmal getroffenen Vereinbarung mit Arbeitnehmern hinsichtlich unbarer Lohnzahlung durch Überweisung an ein von Arbeitnehmern einmal bekanntgegebenes Bankinstitut ohne wichtigen Grund bei Verlangen des Arbeitnehmers oder des Betriebsrats wieder abzuge...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst ((1995) Nr.4656)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 13.06.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.321.1 Gehaltsauszahlung, bargeldlose
331.116 Arbeitsvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichet, von einer einmal getroffenen Vereinbarung mit Arbeitnehmern hinsichtlich unbarer Lohnzahlung durch Überweisung an ein von Arbeitnehmern einmal bekanntgegebenes Bankinstitut ohne wichtigen Grund bei Verlangen des Arbeitnehmers oder des Betriebsrats wieder abzugehen und den Lohn in barem zu leisten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |