Wiederaufleben von Witwenpensionen nach Scheidung und Eingehen einer Lebensgemeinschaft : OGH 10 Ob S 1/95 v.31.1.1995
(ASVG § 265) / Verzichtet eine Witwe nach Auflösung einer später eingegangenen Ehe im Scheidungsvergleich nur auf einen Unterhalt, der während ihrer Lebensgemeinschaft ruht und daher nicht durchsetzbar ist, ist dieser Verzicht auf die wiederaufgelebte Witwenpension ohne Einfluss.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 23.05.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.46 Witwenpension
347.627 Ehescheidung 347.628 Lebensgemeinschaft 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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