ÖVP: Verankerung der Frauenförderung in der Verfassung nur unter einigen Bedingungen : Erst Höchstgerichtserkenntnis abwarten - Gleichbehandlungsanwältin in Westösterreich

'Es gehe nicht, dass Frauen in Führungspositionen kaum vorhanden seien. Es gebe genug qualifizierte Frauen, bis die Gleichheit auf allen Ebenen des Bundesdienstes hergestellt sei, 'muss bei jeder Nachrückung eine Frau kommen''.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.06.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Khol, Andreas
Passive Person:Konrad, Helga
Klassifikation:396.5 Frauenarbeit
347.991 Verfassungsgerichtshof
396.1 Frau: Gleichberechtigung
35.08 Dienst, öffentlicher
35.07 Verwaltung, öffentliche
329 Partei, politische
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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