'Echte' Aussetzung : OGH 8 Ob A 242/94 v.15.12.1994

Wurde eine 'echte' Aussetzung des Dienstverhältnisses schlüssig vereinbart, bewirkt der Ablauf der Beschäftigungsbewilligung für sich allein keine Beendigung des Dienstverhältnisses. Die Karenzierungszeiten selbst sind aber für die Berechnung des Abfertigungsanspruchs nicht heranzuziehen....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (Nr.4651)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.05.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.116 Arbeitsverhältnis
331.116 Arbeitsvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wurde eine 'echte' Aussetzung des Dienstverhältnisses schlüssig vereinbart, bewirkt der Ablauf der Beschäftigungsbewilligung für sich allein keine Beendigung des Dienstverhältnisses. Die Karenzierungszeiten selbst sind aber für die Berechnung des Abfertigungsanspruchs nicht heranzuziehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog