Anfechtungsansprüche : OGH 6 Ob 504/94 v.22.2.1994

Anfechtungsansprüche können als 'andere Ansprüche' im Sinne des § 381 EO durch einstweilige Verfügungen gesichert werden. Die Sicherungsmassnahmen müssen sich allerdings immer im Rahmen des Hauptanspruches halten sie dürfen insbesondere keine Entscheidung über selbständige Ansprüche darste...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bank - Archiv (43 (1995) Nr.4)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.952 Exekutionsrecht
333.6 Liegenschaft
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.952 Exekutionsrecht Dokument Nr. A-844839 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage