Anfechtungsansprüche : OGH 6 Ob 504/94 v.22.2.1994

Anfechtungsansprüche können als 'andere Ansprüche' im Sinne des § 381 EO durch einstweilige Verfügungen gesichert werden. Die Sicherungsmassnahmen müssen sich allerdings immer im Rahmen des Hauptanspruches halten sie dürfen insbesondere keine Entscheidung über selbständige Ansprüche darste...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bank - Archiv (43 (1995) Nr.4)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.952 Exekutionsrecht
333.6 Liegenschaft
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Anfechtungsansprüche können als 'andere Ansprüche' im Sinne des § 381 EO durch einstweilige Verfügungen gesichert werden. Die Sicherungsmassnahmen müssen sich allerdings immer im Rahmen des Hauptanspruches halten sie dürfen insbesondere keine Entscheidung über selbständige Ansprüche darstellen, die der gefährdeten Partei Dritten gegenüber zustehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog