Beginn der Verfallsfrist für und Fälligkeit von Entgeltansprüchen : OGH 1 Ob 606/94 v.23.9.1994

'Als Fälligkeitstag, der die Verfallsfrist des Art.XI Z.5 des KV für das Güterbeförderungsgewerbe in Lauf setzt, soll der Auszahlungstag jener Lohnzahlungsperiode, in der ein Anspruch entstanden und dem Arbeitnehmer eine ordnungsgemässe Lohnabrechnung ausgefolgt worden ist, gelten. Vor Ausfolgu...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.05.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.21 Lohnauszahlung
331.2 Lohn
331.116 Kollektivvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:'Als Fälligkeitstag, der die Verfallsfrist des Art.XI Z.5 des KV für das Güterbeförderungsgewerbe in Lauf setzt, soll der Auszahlungstag jener Lohnzahlungsperiode, in der ein Anspruch entstanden und dem Arbeitnehmer eine ordnungsgemässe Lohnabrechnung ausgefolgt worden ist, gelten. Vor Ausfolgung der Lohnabrechnung kann daher die im Kollektivvertrag normierte Verfallsfrist von drei Monaten nicht beginnen'.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog