Unrichtige Kontonummer : OGH 1 Ob 580/94 v.25.10.1994
Hat die Sachbearbeiterin des Überweisenden im Überweisungsauftrag eine unrichtige Kontonummer angeführt, so muss sich der Überweisende ein Mitverschulden anrechnen lassen. Bei Erteilung eines fehlerhaften Überweisungsauftrags stehen dem Überweisenden Bereicherungsansprüche nur gegen den Empfänger zu...
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Veröffentlicht in: | Bank - Archiv (43 (1995) Nr.4 S.314-317)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 04.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
347.51 Haftpflicht 65.02 Geschäftsbedingung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Hat die Sachbearbeiterin des Überweisenden im Überweisungsauftrag eine unrichtige Kontonummer angeführt, so muss sich der Überweisende ein Mitverschulden anrechnen lassen. Bei Erteilung eines fehlerhaften Überweisungsauftrags stehen dem Überweisenden Bereicherungsansprüche nur gegen den Empfänger zu. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |