Unrichtige Kontonummer : OGH 1 Ob 580/94 v.25.10.1994

Hat die Sachbearbeiterin des Überweisenden im Überweisungsauftrag eine unrichtige Kontonummer angeführt, so muss sich der Überweisende ein Mitverschulden anrechnen lassen. Bei Erteilung eines fehlerhaften Überweisungsauftrags stehen dem Überweisenden Bereicherungsansprüche nur gegen den Empfänger zu...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bank - Archiv (43 (1995) Nr.4 S.314-317)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
347.51 Haftpflicht
65.02 Geschäftsbedingung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Hat die Sachbearbeiterin des Überweisenden im Überweisungsauftrag eine unrichtige Kontonummer angeführt, so muss sich der Überweisende ein Mitverschulden anrechnen lassen. Bei Erteilung eines fehlerhaften Überweisungsauftrags stehen dem Überweisenden Bereicherungsansprüche nur gegen den Empfänger zu.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog