Einlösung der Frauenpostulate in der AHV : Eidgenössische Abstimmung vom 25.Juni / Systemwechsel mit der 10.Revision

Heute beträgt die Ehepaarrente 150 Prozent der Rente des Ehemannes unter Einrechnung des Einkommens der Ehefrau. Neu richtet sich die Plafonierung nach der Maximalrente. Damit ergibt sich für Ehepaare mit geringen Renten eine Verbesserung. Wenn der Richter den gemeinsamen Haushalt eines Ehepaars auf...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1995)
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 04.05.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten
368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
396.5 Frauenarbeit
372 Kindererziehung
331.13 Altersgrenze
331.021F Hausarbeit
304 Sozialreform
Region:Schweiz
EU
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Beschreibung:Tabelle
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Beschreibung
Zusammenfassung:Heute beträgt die Ehepaarrente 150 Prozent der Rente des Ehemannes unter Einrechnung des Einkommens der Ehefrau. Neu richtet sich die Plafonierung nach der Maximalrente. Damit ergibt sich für Ehepaare mit geringen Renten eine Verbesserung. Wenn der Richter den gemeinsamen Haushalt eines Ehepaars aufgehoben hat, entfällt die Plafonierung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog