Arbeitszeitregelung für Apotheker : BMAS 50.200/9-2/95 v.6.4.1995

Eine allenfalls gesetzwidrige Ausdehnung der Arbeitszeit durch einen Kollektivvertrag ist nicht vom BMAS bei Hinterlegung des Kollektivvertrages, sondern im Streitfall von den Gerichten wahrzunehmen. Hinsichtlich der Höchstarbeitszeitgrenzen wird aber auch für Apotheker eine Anpassung an die EU-Rich...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.04.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
615.19 Apotheker
331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz
331.116 Kollektivvertrag
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine allenfalls gesetzwidrige Ausdehnung der Arbeitszeit durch einen Kollektivvertrag ist nicht vom BMAS bei Hinterlegung des Kollektivvertrages, sondern im Streitfall von den Gerichten wahrzunehmen. Hinsichtlich der Höchstarbeitszeitgrenzen wird aber auch für Apotheker eine Anpassung an die EU-Richtlinie 93/104/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung bis Herbst 1996 vorgenommen werden müssen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog