Arbeitszeitregelung für Apotheker : BMAS 50.200/9-2/95 v.6.4.1995
Eine allenfalls gesetzwidrige Ausdehnung der Arbeitszeit durch einen Kollektivvertrag ist nicht vom BMAS bei Hinterlegung des Kollektivvertrages, sondern im Streitfall von den Gerichten wahrzunehmen. Hinsichtlich der Höchstarbeitszeitgrenzen wird aber auch für Apotheker eine Anpassung an die EU-Rich...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 28.04.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
615.19 Apotheker 331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz 331.116 Kollektivvertrag |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine allenfalls gesetzwidrige Ausdehnung der Arbeitszeit durch einen Kollektivvertrag ist nicht vom BMAS bei Hinterlegung des Kollektivvertrages, sondern im Streitfall von den Gerichten wahrzunehmen. Hinsichtlich der Höchstarbeitszeitgrenzen wird aber auch für Apotheker eine Anpassung an die EU-Richtlinie 93/104/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung bis Herbst 1996 vorgenommen werden müssen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |