Trinkgelder und Abfertigung : OGH 9 Ob A 249/94 v.11.1.1995 in Bestätigung von OLG Wien 31 Ra 99/94 v.28.9.1994

(AngG § 23) / Trinkgelder, die ein Arbeitnehmer für persönliche Dienstleistungen an den Kunden des Arbeitgebers von diesen Kunden erhält, sind in die Bemessungsgrundlage für die Abfertigung nicht einzubeziehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.05.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.225 Trinkgeld
34.038 Rechtsprechung
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein